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AGB

AGB DER CANDY EVENT GMBH

1. Diese AGB beziehen sich auf den Besuch und Ticketkauf von allen von der CANDY Event GmbH veranstalteten Veranstaltungen und auf alle Veranstaltungen, die mit einer Lizenz der CANDY Event GmbH veranstaltet werden.

2. Der Besuch der Veranstaltungen ist erst ab 18 Jahren gestattet. Sogenannte “Mutti Zettel” werden nicht akzeptiert. Sofern ein Ticketvorverkauf stattgefunden hat liegt hierbei kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr.6 BGB vor. Dies bedeutet, dass Eintrittskarten von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Jede/r Bestellung/Kauf von Eintrittskarten ist damit verbindlich. Bei allen Veranstaltungen gilt das Hausrecht des Veranstalters und der jeweiligen Location. Die jeweilige Location arbeitet mit ortansässigen Sicherheitsunternehmen zusammen, die verantwortlich für den Einlass zum Event sind. Hierbei kann der Einlass auch verweigert werden. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Dresscode nicht dem gewünschten sehr schicken Dresscode entspricht, eine Person (aus einer Gruppe) bereits angetrunken ist, die Person oder Gruppe aufgrund des ersten Eindruckes für den entscheidenden Türsteher den Eindruck macht, als ob es mit dieser Person oder Gruppe im Verlaufes des Abends Sicherheitsprobleme geben könnte, beispielsweise eine geringe Hemmschwelle zur Gewalt oder aggressiverem Auftreten bestehen könnte – oder es in der Vergangenheit bereits einen entsprechenden Vorfall gab. Für diese Entscheidung hat der verantwortliche Türsteher nur einen kurzen Moment Zeit, insbesondere kann er den Charakter derjenigen Person in der Kürze der Zeit nicht kennenlernen. Eine solche Entscheidung ist daher immer eine kurze Momentaufnahme und vom subjektiven Eindruck des entscheidenden Türstehers geprägt. Hierbei sind daher auch bedauerliche Fehlentscheidungen nicht völlig auszuschließen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entscheidungen niemals wegen der Hautfarbe einer Person, wegen des Geschlechts, der Nationalität oder der sexuellen Neigung getroffen werden.

3. Gegenseitiger Respekt vor anderen Gästen, ein nettes Auftreten und Miteinander werden von jedem Gast erwartet. Zuwiderhandlung kann sofortigen Platzverweis, Strafanzeige und nachträgliches Hausverbot zur Konsequenz haben. Den Anordnungen des Sicherheitspersonals der jeweiligen Location ist Folge zu leisten.

4. Das Mitführen von Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Das Auffinden von Betäubungsmitteln führt zum Platzverweis und wird zudem mit einer sofortigen Strafanzeige geahndet. Ein Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

5. Die Mitnahme von eigenen Speisen oder Getränken ist untersagt. Die Locations betreiben auf den Veranstaltungen eigene Bars, an denen Getränke und teilweise auch Speisen auf eigene Rechnung des Betreibers der Location verkauft werden. Auf die Preisgestaltung und das Sortiment hat der Veranstalter keinen Einfluss. Auch auf die Qualität der angebotenen Speisen und Getränke hat der Veranstalter keinen Einfluss und übernimmt dahingehend keinerlei Verantwortung. Die Konsumierung von Speisen und Getränken auf den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter appelliert an den Gast nur verantwortungsbewusst zu konsumieren, insbesondere Alkohol nur innerhalb der Menge zu trinken, wie er ihn persönlich verträgt. Bei Genuss von Alkohol weist der Veranstalter auf die gesetzliche Alkoholgrenze im Straßenverkehr hin, die bei der An- und Abreise zum Event eingehalten werden müssen. Der Veranstalter empfiehlt bei Genuss von Alkohol die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen oder Fahrgemeinschaften.

6. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, sonstige Waffen) ist nicht gestattet. Sofern ein Pfefferspray oder ähnliches zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt wird, ist dieses beim Einlass beim Security Personal abzugeben. Dort kann es bei verlassen der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Zuwiderhandlung wird mit einem Platzverweis und einer Strafanzeige geahndet.

7. Mit dem Betreten des Events stimmt man überein, dass Foto- und Videoaufnahmen von der eigenen Person gemacht werden dürfen, die vom Veranstalter zum Zwecke der Darstellung auf der Webseite und den social media Kanälen gespeichert werden. Sämtliche Nutzungsrechte an diesem beim Event entstandenen Material liegen beim Veranstalter. Ein Rechts- und Vergütungsanspruch besteht nicht. Eine auf einem Foto abgebildete Person kann im nachhinein die Zustimmung widerrufen und der Veröffentlichung widersprechen. Der Veranstalter wird nach dem entsprechenden Wunsch das Bild löschen. Dafür bitte eine Mail senden an team@candy-event.de mit dem Bild/ Bilderlink.

8. Der Dresscode der Veranstaltung ist sehr schick. Die Veranstaltung spricht ein Publikum an, welches gerne mit ebenfalls gut gekleideten Gästen feiern möchte.

9. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Jacken, Taschen, Handys etc. Es gibt ein “lost & found”, welches von der jeweiligen Location selbstständig organisiert wird. Hier können gefundene Gegenstände abgeholt werden. Der Veranstalter führt die Garderobe in den jeweiligen Locations nicht selber durch. Diese werden durch den jeweiligen Location Partner auf eigene Rechnung und Verantwortung betrieben.

10. Dem Besucher ist bewusst, dass Partys generell und die Veranstaltungen des Veranstalters eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft mit einem für den jeweiligen Abend gebuchten Tontechniker die notwendige Vorsorge, um die erlaubten und verträglichen Lautstärkepegel einzuhalten. Gleichwohl wird den Besuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohropax oder im Idealfall individuell angefertigte Ohrstöpsel) zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

11. Bei den Events kommen Showlicht & Laser zum Einsatz. Alle Lampen und Laser sind zugelassen, werden regelmässig überprüft und von ausgebildeten und zugelassenen Lichttechnikern aufgebaut und bedient. Personen, die generell lichtempfindlich sind, oder lichtempfindlich in Bezug auf Flacker- oder Laserlicht sollten die Veranstaltung meiden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Augenschäden ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

12. Bei den Events kommen weitere special Effects wie Nebelmaschinen, Sparkulatoren, Nebeljets, C/ O 2 Maschinen oder Spray Frogger zum Einsatz. Alle diese Effekte werden von dafür ausgebildeten Personen aufgebaut, gewartet und nach bestem Wissen und Gewissen eingesetzt. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Schäden durch den Betrieb dieser special Effects ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Zudem kommen sogenannte Konfetti Kanonen zum Einsatz. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden, die durch den Einsatz dieser Konfetti Kanonen entstehen ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich.

13. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Pflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

14. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind jedoch nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion auf den Events zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Spiegelreflexkameras oder Kameras Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Es ist zudem untersagt mit auf den Events privat geschossenen Bildern oder Videos andere Gäste, Künstler oder sonstige Personen zu verunglimpfen oder sie negativ bzw. unvorteilhaft darzustellen. Jeglicher Verstoß hiergegen wird mit einer Strafanzeige geahndet

15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen (auch kurzfristig) zu verschieben. Sofern es einen Ticketvorverkauf gegeben hat behalten diese Tickets Ihre Gültigkeit für das neue Datum.

16. Jede nicht im Vorfeld schriftlich gestattete gewerbsmäßige Handlung eines Besuchers ist untersagt. Ebenso ist es untersagt, Promotion oder Werbung zu machen für andere Veranstaltungen oder sonstiges. Zuwiderhandlung wird mit Platzverweis und rechtlichen Ansprüchen verfolgt.

17. Tiere dürfen leider nicht mit zu den Veranstaltungen gebracht werden.

18. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Köln vereinbart; es gilt deutsches Recht.

19. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.